Conflict Resolution

An den Autor: Erinnerung darf nicht zu Vergeltung werden

Herr Kerr,

der Satz „revenge is a dish best served cold“ mag als kulturelle Redewendung bekannt sein; Shakespeare hat ihn jedoch nicht geprägt. Die heute bekannte Formulierung ist wesentlich jünger und lässt sich im Englischen spätestens im 19. Jahrhundert nachweisen. Bei Shakespeare findet sich dagegen sehr wohl die Auseinandersetzung mit Rache – gerade The Merchant of Venice zeigt, wie gefährlich der Übergang von erlittenem Unrecht zu Vergeltung werden kann. (Wiktionary⁠)

Auch Ihre historischen Ausführungen über jüdische Flüchtlinge aus arabischen und muslimischen Staaten enthalten einen realen und wichtigen Kern: Nach 1947/48 kam es in mehreren Ländern zu schweren antijüdischen Ausschreitungen, Diskriminierung, Enteignungen, Verhaftungen und Flucht. Michael Fischbach dokumentiert, dass in den folgenden zwei Jahrzehnten etwa 800.000 Juden ihre Heimatländer in der arabischen Welt verließen; zugleich betont er, dass die Ursachen von Land zu Land unterschiedlich waren. (Columbia University Press⁠)

Gerade deshalb sollte man wissenschaftlich präzise bleiben. Die Formel von einer einheitlich geplanten, zentral gesteuerten „ethnischen Säuberung“ durch sämtliche arabischen Regierungen und gar einer Gleichsetzung mit dem Holocaust ist keine historische Schlussfolgerung, die sich ohne weitere Differenzierung aus den verfügbaren Quellen ergibt. Historische Verantwortung ist nicht weniger ernst, wenn man sie präzise beschreibt.

Ebenso problematisch ist die Behauptung, die UN-Charta sei wegen politischer Doppelmoral „bullshit“. Dass internationale Organisationen politischem Einfluss, Machtinteressen und Blockbildung unterliegen können, ist eine legitime Kritik. Daraus folgt aber nicht die Nichtexistenz des Völkerrechts. Die UN-Charta verpflichtet Staaten ausdrücklich zur friedlichen Streitbeilegung; Art. 33 nennt Verhandlung, Vermittlung, Schiedsverfahren und gerichtliche Regelungen. (Vereinte Nationen⁠)

Und mathematisch ist Ihr Vergleich mit Euklids fünftem Postulat nicht haltbar: Dass eine geometrische Theorie durch andere Axiomensysteme erweitert oder ersetzt werden kann, bedeutet nicht, dass empirische Evidenz „falsch“ sei. Geometrische Axiome sind formale Voraussetzungen; empirische Aussagen sind durch Beobachtung, Messung und Falsifizierbarkeit prüfbar. Beides zu vermischen, ist wissenschaftstheoretisch ein Kategorienfehler.

Auch die Unterscheidung zwischen „Juden“ und „Rasse“ verdient Präzision. Juden sind keine biologische „Rasse“ im nationalsozialistischen Sinn. Sie bilden jedoch eine historisch gewachsene ethnisch-religiöse und kulturelle Gemeinschaft mit unterschiedlichen religiösen, säkularen, sprachlichen und nationalen Identitäten. Genau diese Vielfalt macht pauschale Aussagen über „die Juden“, „die Araber“ oder „die Gojim“ wissenschaftlich problematisch.

Vor allem aber sollte Rache niemals zum politischen oder religiösen Prinzip werden. Das jüdische Recht kennt nicht nur Vergeltung, sondern auch Recht, Zeugenschaft, Verfahren und Begrenzung staatlicher Gewalt. Die moderne Rechtsordnung ersetzt persönliche Vergeltung durch rechtsstaatliche Verantwortlichkeit. Im humanitären Völkerrecht gilt deshalb ebenfalls der Grundsatz der individuellen Verantwortlichkeit; Kollektivstrafen sind verboten. (ICRC IHL Databases⁠)

Das ist auch ethisch und religiös entscheidend: „Auge um Auge“ ist keine Lizenz zur grenzenlosen Vergeltung. Die menschliche Zivilisation besteht gerade darin, erlittenes Unrecht nicht durch neues Unrecht zu reproduzieren.

Die jüdische Geschichte verlangt deshalb zweierlei Erinnerung: Wir dürfen die Verfolgung und Vertreibung jüdischer Menschen aus arabischen Ländern weder leugnen noch relativieren. Aber dieselbe moralische Elle muss auch für palästinensische Flüchtlinge, israelische Zivilisten und alle anderen Opfer gelten.

Erinnerung ohne Rache, Recht ohne Kollektivschuld und Kritik ohne Entmenschlichung – darin liegt die eigentliche Lehre aus der Geschichte.

Quellen: UN-Charta, Art. 33; IKRK, Regeln des humanitären Völkerrechts; Michael R. Fischbach, Jewish Property Claims Against Arab Countries (Columbia University Press); US Holocaust Memorial Museum; historische Forschung zur Entstehung des Rache-Sprichworts. 

-H.Gamma

abseits vom mainstream – heplev

An den Autor: Kritik an Israel ist nicht automatisch Antisemitismus – aber Dämonisierung ist es auch nicht

Ihr Beitrag spricht zu Recht ein ernstes Problem an: Antisemitische Stereotype dürfen nicht dadurch gesellschaftsfähig werden, dass man sie als „politische Kritik“ tarnt. Die Darstellung Ariel Sharons als Politiker, der ein palästinensisches Baby verschlingt, ist historisch tatsächlich problematisch, weil sie an die jahrhundertealte christliche Ritualmordlegende erinnert. Zugleich stellte die britische Press Complaints Commission 2003 fest, dass die konkrete Karikatur nach ihrem Kontext erkennbar Sharons Politik satirisieren sollte. (The Independent⁠)

Gerade deshalb sollte man aber zwei Dinge nicht miteinander vermengen: Antisemitismus und harte politische Kritik an Israel. Die IHRA-Arbeitsdefinition – ausdrücklich eine nicht rechtsverbindliche Definition – hält selbst fest, dass Kritik an Israel, wie sie gegenüber jedem anderen Staat geäußert wird, nicht als antisemitisch gilt. Antisemitisch wird es dort, wo etwa klassische antisemitische Bilder verwendet, Juden kollektiv verantwortlich gemacht oder Israel mit Maßstäben beurteilt wird, die für andere Staaten nicht gelten. (Holocaust Remembrance⁠)

Auch die empirischen Daten verlangen Differenzierung. Die Pew-Erhebung von 2026 unter 44.657 Menschen in 36 Ländern zeigt tatsächlich eine sehr negative internationale Wahrnehmung Israels: Der Median liegt bei 67 % negativer Bewertung Israels. Gleichzeitig ist das Misstrauen gegenüber Benjamin Netanyahu ebenfalls sehr hoch. Daraus folgt jedoch nicht mathematisch, dass die negative Bewertung Israels unabhängig von seiner konkreten Regierungspolitik entstanden sei. Korrelation ist keine Kausalität. (Pew Research Center⁠)

Ebenso wenig genügt der Vergleich zwischen Begin, Sharon, Peres, Rabin und Netanyahu allein als Beweis dafür, dass Israelkritik grundsätzlich einem unveränderlichen antisemitischen Muster folgt. Politiker können trotz unterschiedlicher Ideologien zugleich Entscheidungen treffen, die von Kritikern – berechtigt oder unberechtigt – als völkerrechtswidrig, unverhältnismäßig oder moralisch falsch bewertet werden. Das muss jeweils an den konkreten Handlungen geprüft werden.

Der entscheidende rechtsstaatliche Maßstab lautet daher: Nicht die Identität des Kritisierten und nicht die Identität des Kritikers entscheiden über die Legitimität einer Aussage, sondern Inhalt, Tatsachengrundlage, Kontext und angewandter Maßstab.

Das gilt in beide Richtungen. Wer Juden, Israelis oder Israel kollektiv dämonisiert, verdient klare Zurückweisung. Wer dagegen die Politik einer israelischen Regierung kritisiert, ist deshalb noch lange kein „Israelhasser“ oder Antisemit. Die Menschenrechte gelten universell – für Israelis ebenso wie für Palästinenser. Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet nicht nach Nationalität, Religion oder politischer Sympathie.

Auch ethisch ist das der entscheidende Punkt: Im jüdisch-christlichen Denken steht der Grundsatz „Du sollst nicht töten“ ebenso gegen die Entmenschlichung des jüdischen Menschen wie gegen die Entmenschlichung des palästinensischen Menschen. Philosophisch formuliert: Die Würde des Menschen darf nicht davon abhängen, welchem Kollektiv er zugerechnet wird.

Deshalb wäre eine stärkere Schlussfolgerung als „Es ging nie um Bibi“:

Es darf niemals nur um Bibi gehen – aber es darf ebenso wenig darum gehen, jede Kritik an israelischer Politik als Antisemitismus abzuwerten. Entscheidend ist die gleiche moralische und rechtliche Elle für alle.

Das wäre nicht „Mainstream“, sondern schlicht Rechtsstaatlichkeit, wissenschaftliche Redlichkeit und universelle Menschenwürde.

Quellen: Pew Research Center (2026), IHRA-Arbeitsdefinition, sowie die zeitgenössische Dokumentation der Kontroverse um die Sharon-Karikatur.

Gamma Hans

abseits vom mainstream – heplev

Eine richtige Aussage – aber sie braucht eine ebenso klare rechtliche Grenze

Sehr geehrter Herr heplev,

das Zitat von Ebba Busch verdient eine differenzierte Betrachtung. Wenn sie sagt, Israel tue der Welt einen Gefallen, indem es versucht, Hamas zu neutralisieren und aufzulösen, trifft sie einen wichtigen Punkt: Der Angriff vom 7. Oktober 2023, die Ermordung und Entführung von Zivilisten sowie die fortgesetzte Geiselnahme sind durch nichts zu rechtfertigen. Hamas ist als Terrororganisation zu bekämpfen; Zivilisten dürfen niemals als Mittel zum politischen Zweck benutzt werden. Auch das schwedische Parlament bezeichnet die Angriffe der Hamas ausdrücklich als unakzeptabel und verurteilt sie ohne Vorbehalt. (Riksdagen⁠)

Aber gerade weil das Völkerrecht universell gelten soll, darf daraus kein Blankoscheck entstehen. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet jede Konfliktpartei zur Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen, zur Verhältnismäßigkeit und zu Vorsichtsmaßnahmen bei Angriffen. Ein legitimes militärisches Ziel wird nicht dadurch zu einem rechtlich zulässigen Ziel, dass die Gegenseite Terrorismus begeht.

Die mathematische Logik ist deshalb einfach: Hamas’ Verbrechen + Israels mögliche Rechtsverletzung = nicht „Null“, sondern zwei voneinander zu prüfende Sachverhalte. Das eine Verbrechen kann das andere weder rechtfertigen noch aufheben.

Historisch gilt dasselbe: Der 7. Oktober darf nicht aus der Geschichte gelöscht werden; zugleich darf die Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts nicht auf diesen einen Tag reduziert werden. Beides gleichzeitig anzuerkennen ist keine Relativierung, sondern intellektuelle Redlichkeit.

Auch ethisch und religiös ist der Maßstab eindeutig: Das Leben eines unschuldigen Menschen besitzt keinen geringeren Wert, weil er Israeli oder Palästinenser, Jude, Muslim oder Christ ist. Der biblische Grundsatz „Du sollst nicht morden“ und das universale Prinzip der Menschenwürde verlangen eine Ethik ohne Doppelstandard.

Daher kann man Busch in einem Punkt zustimmen und zugleich weitergehen: Hamas muss seine terroristische Gewalt beenden und darf keine politische Zukunft auf Geiselnahme und Terror gründen. Israel wiederum muss seine militärischen und politischen Entscheidungen am Völkerrecht messen lassen.

Wer wirklich Frieden will, darf weder Hamas-Terror beschönigen noch ziviles palästinensisches Leid unsichtbar machen. Eine gerechte Ordnung beginnt dort, wo derselbe moralische und rechtliche Maßstab für alle gilt.

Quellen: Schwedische Regierung zur Lage Israel/Palästina und zur Verpflichtung aller Seiten auf das Völkerrecht; Sveriges Riksdag zur Hamas und zur völkerrechtlichen Einordnung des Konflikts; Genfer Abkommen und Zusatzprotokoll I, insbesondere die Grundsätze der Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit. (Regeringskansliet⁠)

Gamma Hans

Correctiv

Die AfD in Sachsen-Anhalt plant, Vereinsförderungen an eine “Patriotismus-Klausel” zu knüpfen. Dies könnte die Zivilgesellschaft unter Druck setzen und Vereine schwächen, die nicht den AfD-Werten entsprechen. CORRECTIV hat recherchiert, was diese Klausel konkret bedeuten würde und welche Auswirkungen sie auf die Demokratie haben könnte.https://correctiv.org/

SP Schweiz

Die SP Schweiz kritisiert den Entwurf zur Agrarpolitik 2030+ des Bundesrats für seine einseitige Ausrichtung auf Produktion und Menge. Nach dem Hitzesommer fordert die SP mehr Fokus auf Klima, Biodiversität und Nachhaltigkeit, sowie einen Beitrag der Lebensmittelindustrie und des Grosshandels. Die SP wird den Entwurf im Detail prüfen und Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens einbringen.https://www.sp-ps.ch/

Heather Cox Richardson

Der Oberste Gerichtshof erlaubte Trump, seinen Ballsaal weiter zu bauen, unter Berufung auf die nationale Sicherheit und den Mangel an Rechtsbewahrung durch den National Trust for Historic Preservation. Oberster Richter Roberts war anderer Meinung und argumentierte, dass das Projekt wahrscheinlich illegal sei und betonte, wie wichtig es ist, die Regeln für das Weiße Haus zu befolgen. In der Zwischenzeit gibt es Bedenken hinsichtlich eines möglichen Komplotts, die Zwischenwahlen 2026 durch ein fehlerhaftes USPS-Stimmzettelpostsystem zu sabotieren.https://heathercoxrichardson.substack.com/

The Workers Circle

Flock Safety-Überwachungskameras, die von über 5.000 amerikanischen Gemeinden verwendet werden, werden von der örtlichen Polizei verwendet, um Nummernschilder zu verfolgen und Daten mit ICE zu teilen, was gegen Bürgerrechte und staatliche Gesetze verstößt. Generalstaatsanwälte haben die Behandung, Behörden zu untersuchen und zu verfolgen, die gegen staatliche Gesetze verstoßen. Wenden Sie sich an Ihren Generalstaatsanwalt, um zu verlangen, dass er gegen diesen Missbrauch von Überwachungsdaten vornimmt.https://www.circle.org/

Demand Progress

Trump setzt den National Park Service unter Druck, einen Teil von Yosemite an einen Unternehmensimmobilienentwickler zu verkaufen. Dies wäre eine Schande und eine ernsthafte Bedrohung für einen der Naturschätze Amerikas. Der Kongress muss sich zu Wort melden und sicherstellen, dass Trump diesen verheerenden Verkauf nicht durchdrückt.https://demandprogress.org/

Heather Cox Richardson

Militärführer warnen Verteidigungsminister Pete Hegseth, dass groß angelegte Operationen im Iran nicht nachhaltig sind und die Fähigkeit zum Schutz der US-Interessen schwächen. Pentagon-Sprecher Sean Parnell wies die Geschichte zurück und behauptete, es gehe nicht um Bereitschaft, sondern um politische Voreingenommenheit. Trump stellt den Iran trotz gegenteiliger Beweise weiterhin als schwach dar und hat rechte Influencer eingestellt, um seine Ansichten zu verstärken.https://heathercoxrichardson.substack.com/