Conflict Resolution

An den Autor: Zwischen berechtigter Kritik und historischer Verallgemeinerung

Sehr geehrter Herr Kerr,

die Verbrechen des 7. Oktober 2023 dürfen weder relativiert noch politisch instrumentalisiert werden. Hamas und andere bewaffnete Gruppen töteten in Israel mehr als 1.200 Menschen und entführten rund 240 Personen. Der Internationale Gerichtshof hat ausdrücklich seine Sorge über die Geiseln geäußert und ihre sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert. Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass alle Konfliktparteien an das humanitäre Völkerrecht gebunden sind. (International Court of Justice)

Gerade deshalb sollte man zwischen Hamas, UNRWA, einzelnen UN-Organen, einzelnen Funktionsträgern und den Vereinten Nationen als Institution unterscheiden. Die Aussage, „die UN“ habe jüdischen Hass gefördert oder die Verbrechen des 7. Oktober kollektiv geleugnet, ist ohne konkrete Belege eine unzulässige Verallgemeinerung. Kritik an einzelnen Resolutionen, Äußerungen oder Versäumnissen ist legitim; sie muss jedoch anhand überprüfbarer Dokumente geführt werden.

Ebenso ist Antisemitismus eindeutig zurückzuweisen – unabhängig davon, ob er von Rechtsextremisten, Islamisten, Linksextremisten oder aus anderen Milieus kommt. Die jüngsten australischen Untersuchungen zum Bondi-Anschlag zeigen, wie real und gefährlich antisemitische Einschüchterung und Gewalt geworden sind. Das Leid jüdischer Menschen darf niemals mit einer Kollektivschuld für die Politik eines Staates beantwortet werden. (The Guardian)

Juristisch gilt ein einfacher Grundsatz: Verantwortung ist individuell, nicht kollektiv. Nach dem humanitären Völkerrecht sind vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Geiselnahmen und Misshandlungen verboten – ebenso wie Angriffe, die andere geschützte Personen oder Gruppen treffen. Moralisch gilt dasselbe: Ein totes israelisches Kind und ein totes palästinensisches Kind besitzen denselben menschlichen Wert.

Auch religiös lässt sich daraus kein anderes Ergebnis ableiten: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Lev 19,18). Philosophisch gesprochen bedeutet Menschenwürde gerade, dass wir das Recht des anderen auch dann verteidigen, wenn wir seine politische Position ablehnen.

Deshalb: Ja zur kompromisslosen Aufklärung der Hamas-Verbrechen, ja zum Schutz jüdischen Lebens und zur Bekämpfung des Antisemitismus – aber ebenso ja zu überprüfbaren Fakten, individueller Verantwortlichkeit und universellem Menschenrecht. Wer glaubwürdig gegen Hass argumentieren will, sollte selbst jede Form kollektiver Schuldzuweisung vermeiden.

Quellen: Internationaler Gerichtshof (IGH), South Africa v. Israel, Orders vom 26. Januar und 24. Mai 2024; UN-Charta; Genfer Konventionen von 1949 und Zusatzprotokolle; aktuelle Untersuchung zur Antisemitismus- und Sozialkohäsionslage in Australien.

Die juristische Balance ist hier bewusst wichtig: Der IGH hat mit seinen einstweiligen Maßnahmen nicht festgestellt, dass Israel einen Völkermord begangen hat; er stellte vielmehr fest, dass bestimmte von Südafrika geltend gemachte Rechte plausibel waren und ordnete Schutzmaßnahmen an. Gleichzeitig verurteilte das Gericht nicht die Existenz des israelischen Selbstverteidigungsrechts, sondern betonte die Bindung aller Konfliktparteien an das humanitäre Völkerrecht.

Gamma Hans

Conflict Resolution

Eine Anschuldigung ist noch kein Beweis für eine Straftat. Ohne Quellen und Beweise kann niemand einen Kläger der Korruption beschuldigen, der lediglich die Interessen der Angeklagten vertritt. Bevor ein Gericht ein Urteil fällt, muss es prüfen, ob eine Straftat bewiesen ist oder nicht.

Gamma Hans

Conflict Resolution

Die Verantwortlichen für die wilde Zerstörungswut und die damit verbundenen Kriegsverbrechen, sei es die USA oder ein anderes Machtzentrum, können sich dieser schweren Anschuldigungen nicht entziehen oder die Tatsachen relativieren. Ein unabhängiges Gericht muss ein Verfahren durch die Anklage einleiten, basierend auf Fakten und Quellen. Südafrika hat die israelische Regierung vor Gericht gebracht, weil es sie des Kriegsverbrechens beschuldigt.

Gamma Hans

Gaza: Gegen Totschweigen und Vergessen!

Verbrechen werden von Individuen begangen. Schwerwiegende Straftaten müssen vor Gericht verhandelt werden, wo die Fakten und Quellen sorgfältig geprüft werden, bevor ein Verdächtiger für schuldig befunden werden kann. In Kriegszeiten ist es jedoch schwierig, ein ganzes Volk für Kriegsverbrechen verantwortlich zu machen. Die Idee einer Kollektivschuld ist nicht tragfähig.

H.Gamma